Der 90-Tage-Zeitraum im Casino: welche Frist tatsächlich gemeint ist und was nach ihrem Ablauf geschieht

Aktuell für August 2026
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Es gibt Suchbegriffe, deren Beantwortung damit beginnen muss, sie auseinanderzunehmen. Dieser gehört dazu. Er nennt eine Zahl, er nennt ein Wort, das nach Fachsprache klingt, und er nennt eine Erwartung. Zwei dieser drei Bestandteile halten der Prüfung nicht stand.

Das Wort zuerst. Ein Qualifikationszeitraum ist im deutschen Glücksspielrecht kein Begriff. Er kommt im Glücksspielstaatsvertrag nicht vor, und es gibt keine Vorschrift, die ihn definierte. Was es gibt, sind mehrere reale Fristen von etwa drei Monaten, die völlig verschiedene Dinge betreffen, verschiedene Grundlagen haben und nach ihrem Ablauf verschiedene Folgen auslösen. Sie werden regelmäßig miteinander verwechselt, und der gesuchte Ausdruck ist selbst ein Ergebnis dieser Verwechslung.

Die Erwartung als zweites. Im Suchbegriff steht das Wort frei, und es unterstellt, dass nach Ablauf des Zeitraums ein Zustand von selbst zurückkehrt. Bei der einzigen dieser Fristen, die im Gesetz steht, ist genau das nicht der Fall, und darin liegt der praktisch folgenreichste Punkt dieses ganzen Textes.

Bleibt die Zahl. Neunzig Tage sind zunächst nichts als eine Zahl. Und die Rundung ist bereits ein Hinweis darauf, dass sie aus zweiter Hand stammt: Das Gesetz spricht von drei Monaten, nicht von neunzig Tagen, und je nach Monat sind das achtundachtzig bis zweiundneunzig. Wer die runde Zahl liest, liest eine Umrechnung. Erst mit einer Bezugsgröße wird sie zur Auskunft. Deshalb beginnt dieser Text mit einer Zuordnung: welche Fristen es tatsächlich gibt, woher sie stammen, und was jeweils geschieht, wenn sie um sind.

Warum dieser Begriff im Gesetz nicht vorkommt

Mehrere Kalenderblaetter mit verschiedenen Markierungen nebeneinander
Nebeneinandergelegt zeigen die realen Fristen, wie verschieden sie sind — den gesuchten Begriff kennt kein Gesetz.

Es lohnt sich, die realen Fristen nebeneinanderzustellen, weil daran sofort erkennbar wird, wie verschieden sie sind.

Reale Frist Woher sie stammt Was nach Ablauf geschieht
Selbstsperre, Mindestdauer drei Monate § 8a des Glücksspielstaatsvertrags Nichts von selbst, die Aufhebung erfolgt nur auf Antrag
Bonus- und Aktionsfrist Bedingungen des Anbieters Das Angebot verfällt automatisch
Nachweiszeitraum beim Einzahlungslimit Verfahrenspraxis zu § 6c und § 22a Der Nachweis muss erneuert werden
Ruhendes Konto Bedingungen des Anbieters Das Konto wird stillgelegt, das Guthaben bleibt
Erstattungsfrist bei Lastschrift § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs, acht Wochen Die Frist endet, der Anspruch entfällt

Die Tabelle zeigt drei Dinge auf einmal. Erstens sind die Fristen unterschiedlich lang, und die einzige, die exakt in Wochen angegeben ist, hat nicht einmal drei Monate. Zweitens stammen nur zwei von ihnen aus dem Gesetz, die übrigen aus Bedingungen, die der Anbieter selbst schreibt. Und drittens, das ist der wichtigste Punkt, unterscheiden sich die Folgen des Ablaufs grundlegend: Bei den einen geschieht etwas automatisch, bei der ersten geschieht ohne eigenes Zutun gar nichts.

Daraus folgt der Merksatz, der über diese Seite hinaus taugt: Eine Zahl ohne Bezugsgröße ist keine Information. Wer neunzig Tage hört, weiß noch nichts. Wer weiß, worauf sich die neunzig Tage beziehen, weiß in der Regel alles Übrige mit.

Ein Nebenbefund lohnt sich, weil er erklärt, warum der Ausdruck überhaupt entstanden ist. Wörter wie Qualifikation und Zeitraum stammen aus der Sprache von Treue- und Stufenprogrammen, in denen tatsächlich ein Zeitfenster betrachtet wird, innerhalb dessen eine bestimmte Aktivität stattgefunden haben muss. Solche Programme gibt es, und sie arbeiten mit genau dieser Wortwahl. Was sie nicht sind, ist eine Rechtsgrundlage. Der Ausdruck ist also nicht falsch erfunden, sondern aus einem Zusammenhang in einen anderen gewandert, in dem er nichts bezeichnet.

Für die Praxis heißt das, dass die erste Frage nicht lautet, wie lange etwas dauert, sondern was genau da läuft. Diese Frage lässt sich an einer einzigen Stelle klären: Steht die Frist im Konto unter den Sperr- und Limiteinstellungen, ist sie gesetzlicher Natur. Steht sie in den Bonus- oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Anbieter sie gesetzt. Der Unterschied entscheidet darüber, ob sie verhandelbar ist und ob sie sich zwischen Anbietern unterscheidet.

Häufige Fragen zum Begriff

Gibt es im deutschen Glücksspielrecht einen Qualifikationszeitraum?

Nein, der Ausdruck kommt im Glücksspielstaatsvertrag nicht vor und ist auch sonst nicht definiert. Er stammt aus der Angebots- und Werbesprache und kann auf mehrere völlig verschiedene Fristen zeigen. Erst die Bezugsgröße macht daraus eine überprüfbare Aussage, die Zahl allein trägt nichts.

Welche Frist ist mit neunzig Tagen am ehesten gemeint?

In den meisten Fällen die Mindestdauer der Selbstsperre von drei Monaten nach § 8a. Sie ist die einzige der genannten Fristen, die ungefähr diesem Zeitraum entspricht und zugleich im Gesetz steht. Zugleich ist sie diejenige, deren Wirkung am häufigsten falsch verstanden wird.

Mindestdauer ist nicht Laufzeit

Entriegelte Tuer, die geschlossen bleibt, in einem leeren Flur
Entriegelt heißt nicht offen: Mindestdauer und Laufzeit sind zwei Dinge, die der Alltag gleichsetzt.

Der zweite Punkt ist sprachlich klein und praktisch groß. Zwei Wörter, die im Alltag beinahe gleichbedeutend verwendet werden, bezeichnen hier grundverschiedene Dinge.

Begriff Was er beschreibt Was am Ende geschieht
Laufzeit Ein Zeitraum mit festem Ende Der Zustand endet von selbst
Mindestdauer Ein Zeitraum, vor dessen Ablauf nichts möglich ist Eine Möglichkeit entsteht, mehr nicht

Eine Laufzeit ist wie ein Vertrag mit Enddatum: Sie endet, ob man daran denkt oder nicht. Eine Mindestdauer ist etwas anderes. Sie sperrt einen Zeitraum, in dem eine bestimmte Handlung nicht möglich ist, und danach ist diese Handlung möglich. Sie geschieht aber nicht von selbst.

Das Bild, das den Unterschied am besten trifft, ist das einer Tür. Eine Laufzeit ist ein Zug, der zu einer bestimmten Uhrzeit fährt, ob man einsteigt oder nicht. Eine Mindestdauer ist eine Tür, die sich zu einer bestimmten Uhrzeit entriegelt. Wer davorsteht und wartet, dass sie sich auch öffnet, wartet unbegrenzt.

Genau das gilt für die Selbstsperre. Die drei Monate sind eine Mindestdauer und keine Laufzeit. Nach ihrem Ablauf ist die Sperre nicht beendet, sondern es besteht ab diesem Moment die Möglichkeit, ihre Aufhebung zu beantragen. Ohne diesen Antrag bleibt sie bestehen, und zwar zeitlich unbegrenzt.

Dass diese Ausgestaltung kein Zufall ist, lässt sich am Zweck ablesen. Eine Sperre, die von selbst endet, wäre in dem Augenblick beendet, in dem niemand mehr darüber nachdenkt, also unter Umständen ausgerechnet dann, wenn die Gründe für ihre Eintragung noch bestehen. Eine Mindestdauer verlangt dagegen eine bewusste Entscheidung für die Rückkehr, und sie verlangt sie von derselben Person, die sich zuvor bewusst dagegen entschieden hatte. Die Hürde steht damit genau an der Stelle, an der sie wirken kann, und nicht dort, wo sie nur lästig wäre.

Die praktische Folge ist eine Umstellung im Kalender. Wer sich einen Termin setzt, sollte ihn nicht auf das Ende der drei Monate setzen, sondern auf den Antrag danach. Der Unterschied klingt marginal und ist es nicht: Im ersten Fall stellt man an diesem Tag fest, dass sich nichts geändert hat, im zweiten Fall unternimmt man etwas.

Häufige Fragen zum Unterschied

Endet eine Sperre nach drei Monaten automatisch?

Nein, und das ist der folgenreichste Irrtum zu diesem Thema. Die drei Monate sind eine Mindestdauer, keine Laufzeit. Nach ihrem Ablauf besteht lediglich die Möglichkeit, die Aufhebung zu beantragen. Ohne diesen Antrag bleibt die Sperre unbegrenzt bestehen, ganz gleich wie viel Zeit vergeht.

Warum ist die Frist als Mindestdauer und nicht als Laufzeit ausgestaltet?

Weil eine automatisch endende Sperre ihren Zweck verfehlen würde: Sie wäre in dem Moment beendet, in dem niemand mehr darüber nachdenkt. Eine Mindestdauer verlangt dagegen eine bewusste Entscheidung für die Rückkehr. Die Hürde liegt damit an der Stelle, an der sie wirkt.

Die Sperre: was drei Monate dort bedeuten

Amtliches Formular mit einem Feld fuer einen Antrag
Weil die Selbstsperre am wahrscheinlichsten gemeint ist, gehören ihre drei Monate ausführlich erklärt.

Weil die Selbstsperre mit hoher Wahrscheinlichkeit gemeint ist, gehört sie ausführlich behandelt.

Grundlage ist § 8 des Glücksspielstaatsvertrags, der eine bundesweit geführte Sperrdatei vorsieht. Sie wirkt anbieterübergreifend, und vor jeder Teilnahme wird abgefragt, ob ein Eintrag besteht. Ein Wechsel des Anbieters ändert daran nichts, denn alle eingetragenen Anbieter fragen dieselbe Datei ab. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Sperre, die man bei einem einzelnen Anbieter beantragt.

Der Eintrag selbst ist dabei keine Angelegenheit des einzelnen Anbieters, auch wenn er häufig über dessen Oberfläche ausgelöst wird. Er wirkt zentral, und deshalb ist auch die Auskunft darüber, ob ein Eintrag besteht, keine Frage, die ein Anbieter für sich beantworten könnte. Wer wissen möchte, ob und seit wann ein Eintrag besteht, erhält darüber Auskunft bei der zuständigen Stelle, nicht beim Casino.

Zwei Wege führen zu einem Eintrag. Nach § 8a kann jede Person eine Sperre für sich selbst beantragen; sie hat die genannte Mindestdauer von drei Monaten. Nach § 8b kann eine Sperre auch auf Antrag Dritter oder durch den Anbieter selbst erfolgen, etwa wenn Anhaltspunkte für ein problematisches Spielverhalten vorliegen. Für den Ablauf ist die Unterscheidung wichtig, weil sich die Voraussetzungen für eine Aufhebung unterscheiden.

Die Aufhebung selbst erfolgt in beiden Fällen nur auf Antrag. Sie geschieht nicht von selbst, sie wird nicht automatisch geprüft, und es gibt keine Stelle, die von sich aus tätig würde. Wer eine Aufhebung möchte, muss sie beantragen, und der Antrag ist der einzige Weg. Bearbeitungsdauern werden in diesem Text nicht genannt, weil sie sich nicht seriös beziffern lassen.

Ein Punkt, der immer wieder gestellt wird und der hier klar beantwortet gehört: Eine bestehende Sperre wirkt bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Angebote, die trotz einer eingetragenen Sperre Zugang gewähren, führen keine solche Erlaubnis. Das ist keine Frage der Auslegung, sondern eine unmittelbare Folge daraus, dass die Abfrage vorgeschrieben ist. Wo die Abfrage vorgeschrieben ist, greift die Sperre bei jedem erlaubten Anbieter; wo sie nicht vorgeschrieben ist, greift sie bei keinem — dazwischen gibt es nichts.

Ein Punkt zur Reichweite gehört noch dazu, weil er die Tragweite des Eintrags zeigt. Die Sperre wirkt nicht nur über die Anbieter hinweg, sondern auch über die Segmente: Sie betrifft nicht allein die Automatenspiele, für die die bundesweite Erlaubnis gilt, sondern die Teilnahme insgesamt, einschließlich der Angebote, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, und einschließlich der Spielbanken vor Ort. Wer sie einträgt, trifft damit eine deutlich weiter reichende Entscheidung, als das Wort Online nahelegt, und genau das ist ihr Sinn.

Was dieser Text ausdrücklich nicht enthält, sind Hinweise darauf, wie sich eine Sperre umgehen ließe. Wer die Sperre eingetragen hat, hat sie aus einem Grund eingetragen, und dieser Text ist nicht der Ort, an dem dieser Grund unterlaufen wird. Wer Unterstützung braucht, findet sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 372 700, kostenlos und anonym.

Häufige Fragen zur Sperre

Gilt eine Sperre nur bei dem Anbieter, bei dem ich sie beantragt habe?

Nein, sie wirkt anbieterübergreifend. Die Sperrdatei wird bundesweit geführt, und alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis fragen sie vor jeder Teilnahme ab. Ein Wechsel des Anbieters ändert deshalb nichts. Das unterscheidet sie von einer Sperre, die nur bei einem einzelnen Anbieter hinterlegt wäre.

Wie wird eine Sperre aufgehoben?

Ausschließlich auf eigenen Antrag, und frühestens nach Ablauf der Mindestdauer von drei Monaten. Es gibt keine automatische Prüfung und keine Stelle, die von sich aus tätig würde. Ohne Antrag bleibt der Eintrag bestehen. Bearbeitungsdauern lassen sich nicht seriös beziffern und stehen deshalb hier nicht.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter mich trotz Sperre spielen lässt?

Dass er keine deutsche Erlaubnis führt. Die Abfrage der Sperrdatei vor jeder Teilnahme ist für eingetragene Anbieter vorgeschrieben und steht nicht zu ihrer Disposition. Wer trotz bestehender Sperre Zugang gewährt, kann diese Vorgabe nicht erfüllen, und daraus folgt sein Rechtsstatus unmittelbar.

Warum das Wort „frei“ die Erwartung falsch setzt

Kalender mit einem eingekreisten Datum und einem Fragezeichen daneben
Ein eingekreistes Datum, ein Fragezeichen: Das Wort „frei“ setzt die Erwartung an die falsche Stelle.

Es lohnt sich, einen Moment beim Suchbegriff selbst zu bleiben, denn er ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Formulierung eine Antwort vorwegnimmt, die es nicht gibt.

Das Wort frei beschreibt einen Zustand nach dem Ende von etwas. Es setzt voraus, dass dieses Ende eintritt, und zwar von selbst. Genau diese Voraussetzung ist bei der einzigen gesetzlich geregelten Frist dieses Themenfeldes nicht erfüllt. Wer nach freien neunzig Tagen sucht, sucht also nach einem Zustand, der ohne eigenes Zutun nicht eintritt.

Das ist kein Vorwurf an den Suchenden. Die Formulierung entspricht der Alltagserfahrung mit Fristen, denn die meisten Fristen im Alltag sind tatsächlich Laufzeiten: Ein Vertrag endet, ein Abonnement läuft aus, eine Sperre im Straßenverkehr ist nach Ablauf vorbei. Dass es hier anders ist, ist die Ausnahme und nicht die Regel, und Ausnahmen erkennt man nicht dadurch, dass man vorsichtiger formuliert.

Für die Praxis bleibt es dennoch bei einer einfachen Konsequenz. Die Zeitangabe gehört im eigenen Kopf mit einem Zusatz versehen: nach drei Monaten kann ein Antrag gestellt werden. Nicht: nach drei Monaten ist es vorbei. Wer diese beiden Sätze auseinanderhält, hat den wesentlichen Teil dieses Textes verstanden.

Dieselbe Schieflage steckt übrigens im Wort Zeitraum. Ein Raum hat Wände und ein Ende; wer hindurchgegangen ist, ist draußen. Bei einer Mindestdauer trifft dieses Bild nicht zu, denn dort endet mit dem Ablauf nur die Unmöglichkeit, etwas zu tun. Man ist danach nicht draußen, sondern handlungsfähig. Wer sich das einmal klarmacht, liest jede Fristangabe in diesem Themenfeld anders, weil er von selbst die Rückfrage stellt, ob am Ende etwas aufhört oder etwas beginnt.

Eine Nebenbeobachtung gehört dazu, weil sie das Bild abrundet. Bei den Fristen, die der Anbieter setzt, verhält es sich genau umgekehrt: Dort läuft in der Regel etwas ab, ohne dass man etwas tun müsste, und zwar zum eigenen Nachteil. Eine Bonusfrist verstreicht, und das Angebot ist weg. Die gesetzliche Frist verlangt Handeln, um etwas zu beenden; die vertragliche verlangt Handeln, um etwas zu behalten.

Häufige Fragen zur Erwartung

Was genau kann ich nach Ablauf der drei Monate tun?

Einen Antrag auf Aufhebung der Sperre stellen. Vorher ist dieser Antrag nicht möglich, danach schon. Was Sie nicht können, ist einfach wieder zu spielen, denn der Eintrag besteht bis zu seiner Aufhebung fort und wird vor jeder Teilnahme abgefragt. Die Frist öffnet einen Weg, sie beschreitet ihn nicht.

Warum verwechseln so viele diese beiden Fälle?

Weil die meisten Fristen im Alltag Laufzeiten sind: Verträge enden, Abonnements laufen aus, Sperren gehen vorbei. Die Ausgestaltung als Mindestdauer ist die Ausnahme, und Ausnahmen erkennt man nicht daran, dass man vorsichtiger liest. Der Unterschied wird meist erst dann bemerkt, wenn er praktisch wird.

Die Bonusfrist und was an ihr anders ist

Sanduhr neben einem Bonusgutschein auf einem Schreibtisch
Diese Frist stammt nicht aus dem Gesetz, sondern aus den Bonusbedingungen — und verhält sich anders.

Die zweite Frist, die zu Verwechslungen führt, stammt nicht aus dem Gesetz, sondern aus den Bedingungen des Anbieters, und sie verhält sich in jeder Hinsicht anders.

Sie beginnt mit der Gutschrift des Angebots, nicht mit dem ersten Spiel. Das ist der Punkt, an dem die meisten Angebote verloren gehen, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hätte: Wer ein Angebot annimmt und erst zwei Wochen später Zeit zum Spielen findet, hat unter Umständen zwei Wochen der Frist verbraucht, ohne eine Runde gespielt zu haben. Daraus folgt eine schlichte Regel: ein Angebot annehmen, wenn man Zeit hat, nicht wenn man es sieht.

Fünf Zahlen entscheiden insgesamt über den Wert eines Bonusangebots, und alle stehen in den Bedingungen. Der Betrag beziehungsweise die Anzahl der Freispiele mal deren Einzelwert, der Umsatzfaktor samt seiner Bezugsgröße, die Spielgewichtung, die Frist und die Auszahlungsobergrenze. Die letzte ist die wirksamste und wird am seltensten gelesen, denn sie deckelt das Ergebnis unabhängig von allem anderen.

Die Frist lässt sich dabei in eine handhabbare Größe übersetzen. Betrag mal Umsatzfaktor ergibt den nötigen Umsatz, geteilt durch den beabsichtigten Rundeneinsatz ergibt die Rundenzahl, und zwölf Runden je Minute ergeben die Dauer. Ein Beispiel mit zehn Euro und einem Faktor von dreißig ergibt dreihundert Euro Umsatz, also dreihundert Runden bei einem Euro und rund fünfundzwanzig Minuten. Bei zwanzig Cent sind es eintausendfünfhundert Runden und gut zwei Stunden. Erst so lässt sich beurteilen, ob eine Frist überhaupt reicht.

Eine Größe innerhalb dieser Rechnung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie die Frist unmittelbar betrifft: die Spielgewichtung. Sie bestimmt, welcher Anteil eines Einsatzes überhaupt auf die Bedingung angerechnet wird. Bei zehn Prozent zählen von einem Euro nur zehn Cent, womit sich der nötige Zeitaufwand verzehnfacht, ohne dass sich Frist oder Faktor ändern. Zwei Angebote mit derselben Frist und demselben Faktor können deshalb völlig verschieden gut erreichbar sein, und der Unterschied steht in einer Tabelle, die selten mitgelesen wird.

Zur Größenordnung des Faktors eine Faustzahl: Ein rechnerischer Vorteil wäre nur denkbar, wenn er unter dem Kehrwert des Hausvorteils läge, bei vierundneunzig Prozent Auszahlungsquote also unter rund sechzehn Komma sieben. Übliche Faktoren liegen bei dreißig bis vierzig. Ein Bonus kauft damit in aller Regel Spielzeit, keinen Erwartungswert. Und eine Klarstellung: Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet Boni nicht, der eingetragene Anbieter SlotMagie führt Angebote ohne Einzahlung.

Häufige Fragen zur Bonusfrist

Wann beginnt die Frist eines Bonusangebots?

Mit der Gutschrift, nicht mit dem ersten Spiel. Das ist der häufigste Grund, aus dem Angebote verfallen, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hätte. Die praktische Regel lautet deshalb: ein Angebot annehmen, wenn man Zeit zum Spielen hat, und nicht in dem Moment, in dem man es sieht.

Wie stelle ich fest, ob eine Bonusfrist überhaupt reicht?

Über eine Umrechnung in Zeit. Betrag mal Umsatzfaktor ergibt den nötigen Umsatz, geteilt durch den beabsichtigten Rundeneinsatz die Rundenzahl, und zwölf Runden je Minute die Dauer. Erst als Stundenangabe lässt sich beurteilen, ob die genannte Frist realistisch zum eigenen Zeitbudget passt.

Nachweiszeiträume beim Einzahlungslimit

Schieberegler fuer ein Limit auf einem Smartphone-Bildschirm
Beim Einzahlungslimit gibt es tatsächlich Zeiträume — nur nicht die neunzig Tage aus dem Suchbegriff.

Die dritte Frist, die im Umfeld dieses Suchbegriffs auftaucht, betrifft das Einzahlungslimit, und dort gibt es tatsächlich Zeiträume, die eine Rolle spielen.

Grundlage ist § 6c des Glücksspielstaatsvertrags. Er sieht ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit vor, das grundsätzlich bei eintausend Euro im Monat liegt und für alle eingetragenen Anbieter zusammen gilt. Es ist unerheblich, auf wie viele Konten ein Betrag verteilt wird, weil der Stand über alle zusammen geführt wird.

Zeitlich wirkt dieses Limit in zwei Richtungen unterschiedlich, und das ist die eigentliche Nachricht dieses Abschnitts. Eine Absenkung des eigenen Limits wirkt sofort. Eine Anhebung wirkt erst nach Ablauf einer Wartezeit. Die Asymmetrie hat einen erkennbaren Zweck: Sie verhindert, dass eine Anhebung im Spielverlauf entschieden und unmittelbar wirksam wird, also genau in dem Moment, in dem eine solche Entscheidung am wenigsten überlegt ausfällt.

Für höhere Stufen jenseits des Grundbetrags sieht der Rahmen Nachweise vor. Hier kommen Zeiträume ins Spiel, weil sich Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit naturgemäß auf zurückliegende Zeiträume beziehen. Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft anders dargestellt wird: Eine bloße Selbstauskunft genügt für die höheren Stufen nicht. Für die höheren Stufen sind Nachweise erforderlich, etwa Verdienstbescheinigungen oder Kontoauszüge — eine bloße Angabe zum eigenen Einkommen reicht dafür nicht aus.

Zu diesem Rahmen gehören noch zwei Größen, die ebenfalls zeitlich wirken und im Zusammenhang mit dem Limit geführt werden. Die eine ist die Sperre des gleichzeitigen Spiels bei mehreren Anbietern: Wer an einem Tisch sitzt, kann nicht parallel an einem zweiten spielen, weil die Datei den laufenden Zustand kennt. Die andere ist eine vorgeschriebene Unterbrechung nach sechzig Minuten ununterbrochenen Spiels. Beide sind keine Fristen im Sinne dieses Textes, aber sie zeigen, dass der Rahmen an mehreren Stellen mit Zeit arbeitet, und sie sind bei allen eingetragenen Anbietern identisch ausgestaltet.

Was in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, ist eine Wartezeit für die Absenkung. Sie gibt es nicht, und das ist praktisch die wichtigste Information dieses Abschnitts: Wer sein Limit senken möchte, kann das jederzeit und mit sofortiger Wirkung tun, ohne Begründung und ohne Frist.

Häufige Fragen zum Einzahlungslimit

Gilt das Einzahlungslimit für jeden Anbieter einzeln?

Nein, es wirkt anbieterübergreifend. Der Stand wird über alle eingetragenen Anbieter zusammen geführt, weshalb es unerheblich ist, auf wie viele Konten ein Betrag verteilt wird. Das unterscheidet dieses Limit von einer Grenze, die ein einzelner Anbieter für sich selbst festlegen würde.

Warum wirkt eine Absenkung sofort und eine Anhebung nicht?

Weil eine Anhebung sonst im Spielverlauf entschieden und unmittelbar wirksam werden könnte, also in dem Moment, in dem eine solche Entscheidung am wenigsten überlegt ausfällt. Die Wartezeit trennt Entscheidung und Wirkung. Eine Absenkung braucht diese Trennung nicht und wirkt deshalb ohne Verzögerung.

Ruhende Konten und andere Anbieterfristen

Die vierte Gruppe von Fristen stammt vollständig aus den Bedingungen des Anbieters und ist deshalb von Haus zu Haus verschieden.

Am häufigsten begegnet man ihr bei ruhenden Konten. Wer über einen längeren Zeitraum nicht spielt, dessen Konto wird nach den Bedingungen vieler Anbieter stillgelegt. Das bedeutet in aller Regel, dass der Zugang gesperrt und für die Wiederaufnahme ein Vorgang nötig ist; das Guthaben bleibt dabei bestehen. Wie lang dieser Zeitraum ist, steht in den Bedingungen und nirgendwo sonst.

Ähnlich verhält es sich mit Zeiträumen in Treue- und Stufenprogrammen. Dort wird typischerweise ein Zeitraum betrachtet, innerhalb dessen eine bestimmte Aktivität stattgefunden haben muss, damit eine Stufe erreicht oder gehalten wird. Genau in diesem Umfeld dürfte auch der Ausdruck stammen, um den es auf dieser Seite geht: Er klingt nach einem solchen Programm und nicht nach dem Gesetz.

Der Unterschied zu den gesetzlichen Fristen lässt sich in einem Satz sagen. Anbieterfristen unterscheiden sich zwischen Anbietern und lassen sich durch die Wahl eines anderen Anbieters ändern. Gesetzliche Fristen sind bei allen eingetragenen Anbietern identisch, weil sie nicht zu deren Disposition stehen. Wer also feststellt, dass eine Frist bei zwei Anbietern verschieden ist, weiß damit zugleich, dass sie nicht aus dem Gesetz stammt.

Eine dritte Gruppe von Anbieterfristen betrifft die Auszahlung. Viele Bedingungswerke nennen einen Zeitraum, innerhalb dessen eine beantragte Auszahlung noch zurückgenommen und das Geld wieder ins Spielguthaben überführt werden kann. Das ist eine Frist, die nach dem Wortlaut wie ein Service klingt und in der Wirkung das Gegenteil sein kann, denn sie hält Geld in Reichweite, das bereits auf dem Weg nach draußen war. Wer eine Auszahlung beantragt hat, sollte deshalb wissen, ob und wie lange sie sich zurücknehmen lässt, und diese Angabe steht ausschließlich in den Bedingungen.

Dieser Prüfschritt ist nützlicher, als er zunächst klingt, denn er funktioniert ohne juristische Kenntnisse. Zwei Bedingungswerke nebeneinanderlegen und die fragliche Frist vergleichen: Sind die Zahlen gleich, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgegeben. Weichen sie ab, ist sie es sicher nicht.

Häufige Fragen zu Anbieterfristen

Verfällt mein Guthaben, wenn mein Konto stillgelegt wird?

In aller Regel nicht. Die Stilllegung betrifft den Zugang, nicht den Anspruch; das Guthaben bleibt bestehen und wird nach einem Vorgang zur Wiederaufnahme wieder verfügbar. Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, weil dieser Zeitraum nicht gesetzlich vorgegeben ist.

Woran erkenne ich, ob eine Frist gesetzlich oder vertraglich ist?

An einem Vergleich, der ohne juristische Kenntnisse auskommt. Sind die Angaben bei zwei eingetragenen Anbietern identisch, ist die Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgegeben. Weichen sie voneinander ab, stammt sie sicher aus den Bedingungen, denn gesetzliche Vorgaben stehen nicht zur Disposition des Anbieters.

Fristen, die mit Zahlungen zusammenhängen

Kontoauszug und ein Kalenderblatt nebeneinander auf einem Tisch
Eine letzte Gruppe von Fristen betrifft nicht das Spiel, sondern das Geld — selten mitgedacht.

Eine letzte Gruppe von Fristen betrifft nicht das Spiel, sondern das Geld, und sie wird in diesem Zusammenhang selten mitgedacht.

Die bekannteste steht in § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Bei einer autorisierten Lastschrift besteht ein Erstattungsanspruch von acht Wochen ab der Belastung. Das ist eine echte Laufzeit im Sinne des zweiten Abschnitts, denn sie endet von selbst, und danach ist der Anspruch weg. Wichtig ist dabei eine Einordnung, die oft fehlt: Eine Erstattung kehrt die Zahlung um, nicht die Rechtslage. Sie sagt nichts darüber, ob ein zugrunde liegendes Geschäft zulässig war.

Bei einer Überweisung gibt es nichts Vergleichbares. Sie ist mit der Ausführung endgültig, und es gibt kein Widerspruchsrecht und keine Rückholung durch die Bank. Auch bei Zahlungen in Kryptowährungen fehlt jede solche Frist, weil zwischen Absender und Empfänger niemand steht, der eingreifen könnte. Bei den an eine Leitwährung gekoppelten Einheiten entfällt zudem die Kursbewegung während der Übertragung — was den Vorgang berechenbar macht, an der Endgültigkeit aber nichts ändert.

Der Unterschied zwischen diesen Fällen lässt sich auf eine einfache Frage zurückführen: Steht zwischen Absender und Empfänger eine Stelle, die eingreifen kann. Bei der Lastschrift steht sie dort, und deshalb gibt es eine Frist. Bei Überweisung und Kryptozahlung steht dort niemand, und deshalb gibt es keine.

Für den erlaubten deutschen Markt ist eine Grundregel wichtiger als jede einzelne Frist. Nach § 6b Absatz 4 gelten für Zahlungen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes an den identifizierten Zahler. Zulässig sind Verfahren, bei denen feststeht, wer zahlt; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Und nach § 4 Absatz 5 Nummer 2 ist die Gewährung von Kredit im Zusammenhang mit Glücksspiel unzulässig, weshalb Verfahren mit späterer Fälligkeit oder Ratenteilung ausscheiden. Gutscheinverfahren sind davon nicht betroffen, solange sie im Voraus bezahlt werden; ausgeschlossen ist allein die spätere Fälligkeit, nicht die Gutscheinform als solche.

Häufige Fragen zu Zahlungsfristen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückholen lassen?

Bei einer autorisierten Lastschrift besteht ein Erstattungsanspruch von acht Wochen ab der Belastung. Das ist eine echte Laufzeit: Sie endet von selbst, und danach besteht der Anspruch nicht mehr. Wichtig ist, dass eine Erstattung die Zahlung umkehrt und nicht die Rechtslage des zugrunde liegenden Geschäfts.

Gilt eine ähnliche Frist auch für Überweisungen?

Nein, dort gibt es nichts Vergleichbares. Eine Überweisung ist mit ihrer Ausführung endgültig; es besteht weder ein Widerspruchsrecht noch eine Möglichkeit der Rückholung durch die Bank. Dasselbe gilt für Zahlungen in Kryptowährungen, bei denen zwischen Absender und Empfänger überhaupt keine Stelle steht, die eingreifen könnte.

Was Angebote versprechen, die keine dieser Fristen kennen

Es gibt Angebote, bei denen keine der beschriebenen gesetzlichen Fristen eine Rolle spielt, und der Grund dafür ist immer derselbe.

Wo keine Sperrdatei abgefragt wird, wirkt eine bestehende Sperre nicht. Wo kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit geführt wird, gibt es keine Wartezeit für dessen Anhebung, weil es das Limit nicht gibt. Wo keine Identitätsprüfung vor der Teilnahme steht, entfällt die Grundlage für beides. Diese drei Eigenschaften treten immer gemeinsam auf, weil sie alle an derselben Voraussetzung hängen, nämlich an einer deutschen Erlaubnis.

Daraus folgt etwas Wichtiges für die Bewertung solcher Angebote: Man kann sich nicht eine dieser Eigenschaften aussuchen und die anderen behalten. Wer das Einzahlungslimit als lästig empfindet, bekommt mit dessen Wegfall zwangsläufig auch den Wegfall der Sperrwirkung, und zwar nicht als Nebenwirkung, sondern weil beide an derselben Erlaubnis hängen.

Praktisch bedeutsam ist daran vor allem eines. Wer eine Sperre eingetragen hat und nach Ablauf der Mindestdauer feststellt, dass sich nichts geändert hat, steht vor zwei Wegen. Der eine ist der Antrag, der andere ist ein Angebot, bei dem die Sperre nicht abgefragt wird. Beide Wege führen dazu, dass wieder gespielt werden kann, und sie unterscheiden sich in allem Übrigen: im Rechtsstatus, im Rahmen, in der Frage, wer bei einem Streit zuständig wäre. Es lohnt sich, diese Unterscheidung zu kennen, bevor man vor der Entscheidung steht.

Erkennen lässt sich das ohne Registrierung an mehreren Merkmalen, die sich nicht behaupten lassen: Rundeneinsätze über einem Euro, Runden schneller als fünf Sekunden, Spielstart ohne Identitätsprüfung, kaufbare Bonusrunden, Kryptowährungen als Zahlungsweg und beworbene Auszahlungsquoten oberhalb von rund vierundneunzig Komma sieben Prozent. Der letzte Punkt folgt aus der Besteuerung: Besteuert wird der Einsatz mit fünf Komma drei Prozent, weshalb rechnerisch höchstens dieser Anteil für Gewinne bleibt. Daraus folgt eine Zahl, die sich leicht behalten lässt: Im erlaubten Markt liegen die ausgezahlten Quoten typischerweise bei 92 bis 93 Prozent, und zwar unabhängig vom gewählten Anbieter.

Für die Fristfrage im Besonderen gibt es ein zusätzliches Erkennungszeichen, das gut funktioniert und kaum genutzt wird. Man sieht in den Bedingungen nach, ob die bundesweite Sperrdatei überhaupt erwähnt wird und ob die dortigen Angaben zur Mindestdauer mit denen anderer Anbieter übereinstimmen. Ein Bedingungswerk, das eine Sperre ausschließlich als eigene Einrichtung des Hauses beschreibt und keine übergreifende Datei kennt, beantwortet die Erlaubnisfrage von selbst, und zwar mit einem Text, den der Anbieter selbst verfasst hat.

In die andere Richtung gibt es ein belastbares Merkmal: die Verfügbarkeit von PayPal. Der Anbieter hat seine Bedingungen für den deutschen Markt 2020 und 2021 angepasst und wickelt Glücksspielzahlungen nur für eingetragene Anbieter ab. Belastbar ist das deshalb, weil es keine Aussage des Casinos über sich selbst ist, sondern die Entscheidung eines Dritten.

Häufige Fragen zu Angeboten ohne diese Fristen

Kann ich eine Sperre umgehen, indem ich den Anbieter wechsle?

Nicht innerhalb des erlaubten Marktes, denn dort fragen alle Anbieter dieselbe bundesweit geführte Datei ab. Angebote, die trotz einer eingetragenen Sperre Zugang gewähren, führen keine deutsche Erlaubnis. Wer über eine bestehende Sperre nachdenkt, findet Unterstützung unter 0800 1 372 700, kostenlos und anonym.

Warum treten fehlendes Limit und fehlende Sperrwirkung immer gemeinsam auf?

Weil beide an derselben Voraussetzung hängen, nämlich an einer deutschen Erlaubnis und der damit verbundenen Identitätsprüfung vor der Teilnahme. Ohne diese Prüfung lässt sich weder ein anbieterübergreifendes Limit führen noch eine Sperre wirksam abfragen. Man kann deshalb nicht eines auswählen und das andere behalten.

Die Anbieter

Vergleichstabelle zweier Anbietergruppen auf Papier
Geordnet danach, ob die beschriebenen gesetzlichen Fristen beim Anbieter gelten — eine Einordnung, keine Empfehlung.

Die Übersicht ordnet die genannten Anbieter danach ein, ob die beschriebenen gesetzlichen Fristen bei ihnen gelten. Sie ist eine Einordnung, keine Empfehlung.

Anbieter Deutsche Erlaubnis Gesetzliche Fristen wirksam
Merkur (JackpotPiraten, BingBong) Ja Ja, Sperrdatei und Limitdatei
SlotMagie Ja Ja, Sperrdatei und Limitdatei
NV Casino Nein Nein, Gegenpol
Verde Casino Nein Nein, Gegenpol
Vulkan Vegas Nein Nein, Gegenpol
HitnSpin Casino Nein Nein, Gegenpol

Merkur

Der Name bezeichnet drei verschiedene Dinge: die Geräte an Aufstellorten, die Spielhallen und ein Onlineangebot für den deutschen Markt, das unter den Marken JackpotPiraten und BingBong auftritt. Dahinter steht die Deutsche Automatenspielgesellschaft mit Sitz in Espelkamp, die den Betrieb am 27. April 2022 aufgenommen hat.

Für die Frage dieses Textes ist der Anbieter aussagekräftig, weil bei ihm sämtliche beschriebenen Fristen gelten und keine davon verhandelbar ist. Die Sperrdatei wird vor jeder Teilnahme abgefragt, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit wird geführt, und die Mindestdauer der Selbstsperre beträgt drei Monate. Nichts davon unterscheidet sich von anderen eingetragenen Anbietern, denn nichts davon steht zu ihrer Disposition. Die Mindesteinzahlung liegt mit einem Euro sehr niedrig, ein Willkommensbonus wird nicht geführt.

SlotMagie

Auch dieser Anbieter ist eingetragen, und auch bei ihm gelten dieselben gesetzlichen Fristen in identischer Ausgestaltung. Interessant ist er in diesem Zusammenhang wegen der zweiten Fristgruppe: Er führt Angebote ohne eigene Einzahlung und widerlegt damit die verbreitete Annahme, im erlaubten deutschen Markt seien Boni untersagt.

Damit lässt sich an ihm der Unterschied aus dem siebten Abschnitt gut zeigen. Die Bonusfrist ist eine Anbieterfrist: Sie steht in seinen Bedingungen, sie beginnt mit der Gutschrift, und sie kann sich von der eines anderen eingetragenen Anbieters unterscheiden. Die Sperrfrist dagegen ist bei beiden identisch, weil sie aus dem Gesetz stammt. Wer beide Bedingungswerke nebeneinanderlegt, sieht diesen Unterschied unmittelbar.

NV Casino

Der Anbieter führt keine deutsche Erlaubnis und ist als Gegenpol aufgeführt. Bei Angeboten dieser Gruppe greifen die beschriebenen gesetzlichen Fristen nicht, weil ihre Grundlage fehlt. Es gibt dort keine Abfrage der bundesweiten Sperrdatei und kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit.

Für die Frage dieses Textes ist das die entscheidende Einordnung. Wer nach dem Ende einer Frist sucht und dabei auf ein solches Angebot stößt, findet keinen Anbieter, bei dem die Frist abgelaufen wäre, sondern einen, bei dem sie nie galt. Das ist ein Unterschied, den die Formulierung der Suche nicht abbildet, der aber über alles Weitere entscheidet.

Verde Casino

Auch hier fehlt die deutsche Erlaubnis. Die Einordnung entspricht der vorigen, mit einer Ergänzung zum Thema Fristen. Anbieterfristen gibt es dort selbstverständlich ebenfalls, etwa für Boni und für ruhende Konten, denn sie stammen aus Bedingungen und nicht aus einer Erlaubnis.

Das kann zu einer Verwechslung führen, die praktisch bedeutsam ist: Ein Bedingungswerk, das Fristen für allerlei Vorgänge nennt, wirkt geordnet und vollständig, ohne dass daraus etwas über den Rechtsstatus folgte. Umgekehrt lässt sich aus dem Vorhandensein bestimmter Fristen sehr wohl etwas ableiten, nämlich dann, wenn es die gesetzlichen sind, die nur mit einer Erlaubnis geführt werden können.

Vulkan Vegas

Der Anbieter führt ebenfalls keine deutsche Erlaubnis. Erwähnenswert ist er hier, weil in Suchanfragen zu Fristen häufig Anbieter dieser Gruppe auftauchen, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Wer nach dem Ende einer Sperre sucht, sucht in der Praxis oft nach einem Weg, früher wieder spielen zu können.

An dieser Stelle gehört ein klarer Satz hin. Dieser Text beschreibt, wie eine Sperre endet, nämlich auf Antrag nach Ablauf der Mindestdauer, und er beschreibt nicht, wie sie sich umgehen ließe. Wer eine Sperre eingetragen hat, hat das aus einem Grund getan. Die Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist unter 0800 1 372 700 kostenlos und anonym erreichbar.

HitnSpin Casino

Auch hier fehlt die deutsche Erlaubnis. Ergänzend ein Punkt, der die Fristfrage mit der Auszahlungsseite verbindet und der bei Angeboten ohne Rahmen häufig auftritt.

Wo keine Identitätsprüfung am Eingang stattfindet, wird sie oft bei der Auszahlung nachgeholt. Verschoben ist damit der Zeitpunkt, nicht die Prüfung selbst, und er ist von zwei möglichen der ungünstigere, weil dann bereits ein Ergebnis vorliegt. Für die Fristfrage bedeutet das: Auch dort gibt es Wartezeiten, sie stehen nur an einer anderen Stelle und in Bedingungen statt im Gesetz.

Häufige Fragen zu den genannten Anbietern

Unterscheiden sich die gesetzlichen Fristen zwischen eingetragenen Anbietern?

Nein, sie sind bei allen identisch, weil sie nicht zur Disposition des einzelnen Anbieters stehen. Unterschiede gibt es ausschließlich bei den Fristen, die aus Bedingungen stammen, etwa bei Bonusangeboten oder bei ruhenden Konten. Genau daran lassen sich beide Gruppen zuverlässig auseinanderhalten.

Finde ich bei einem Anbieter ohne Erlaubnis eine abgelaufene Frist vor?

Nein, dort galt die Frist nie. Das ist ein anderer Sachverhalt als ein Ablauf, auch wenn die praktische Folge zunächst ähnlich aussieht. Die bundesweite Sperrdatei wird dort nicht abgefragt, weil die Grundlage dafür fehlt, und dasselbe gilt für das anbieterübergreifende Einzahlungslimit.

Was ohne deutsche Erlaubnis gilt

Weil ein Teil der Suche in diesem Umfeld zu Angeboten ohne Eintrag führt, gehört die Rechtslage in diesen Text. Sie ist klar, und der oft gelesene Ausdruck „Grauzone“ beschreibt sie falsch.

Ein Vertrag über die Teilnahme an einem in Deutschland unerlaubten Glücksspiel verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig. Was darauf geleistet wurde, unterliegt einem Rückforderungsanspruch nach § 812. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie am 22. März 2024 im Verfahren I ZR 88/23 bestätigt. Der Anspruch besteht dem Grunde nach; über seine Durchsetzbarkeit entscheidet, ob der Anbieter rechtlich erreichbar ist.

Zugleich ist nach § 285 des Strafgesetzbuchs die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgt. Gegen die eigene Bank besteht kein Anspruch; der Bundesgerichtshof hat das am 13. September 2022 unter XI ZR 515/21 entschieden und am 19. September 2023 unter XI ZR 343/22 bestätigt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 klargestellt, dass eine Erlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat kein Recht begründet, dieselbe Tätigkeit ohne nationale Erlaubnis in Deutschland anzubieten.

Wer feststellt, dass die Zeit vor dem Bildschirm länger wird als beabsichtigt, dass Einsätze steigen oder dass Verluste nachgeholt werden sollen, findet Hilfe. Die Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist unter 0800 1 372 700 kostenlos und anonym erreichbar. Im erlaubten Markt lässt sich das Einzahlungslimit jederzeit mit sofortiger Wirkung absenken, und die Sperre wirkt anbieterübergreifend und lässt sich selbst beantragen. Glücksspiel ist in Deutschland ab achtzehn Jahren zulässig und kann abhängig machen.

Häufige Fragen zur Rechtslage

Kann ich Verluste bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern?

Dem Grunde nach ja. Der Vertrag ist nichtig, und das Geleistete unterliegt einem Rückforderungsanspruch, den der Bundesgerichtshof im März 2024 bestätigt hat. Ob sich der Anspruch durchsetzen lässt, hängt davon ab, ob die Gesellschaft rechtlich erreichbar ist, was bei Sitz außerhalb Europas schwierig sein kann.

Wo bekomme ich Unterstützung, wenn eine Sperre nicht ausreicht?

Bei der Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 372 700, kostenlos und anonym, sowie bei den Suchtberatungsstellen vor Ort. Zusätzlich lässt sich im erlaubten Markt das Einzahlungslimit jederzeit mit sofortiger Wirkung absenken, was ohne Begründung und ohne Wartezeit möglich ist.

Eine Tür, kein Ablaufdatum

Drei Sätze fassen zusammen, worum es hier ging. Erstens: Der gesuchte Ausdruck ist kein Rechtsbegriff. Es gibt ihn im Glücksspielstaatsvertrag nicht, und was es stattdessen gibt, sind mehrere Fristen von ungefähr dieser Länge, die verschiedene Dinge betreffen und verschiedene Folgen haben. Eine Zahl ohne Bezugsgröße ist keine Information; die erste Frage lautet deshalb nicht, wie lange etwas dauert, sondern was genau da läuft.

Zweitens: Die einzige dieser Fristen mit Gesetzesrang ist eine Mindestdauer und keine Laufzeit. Nach drei Monaten endet die Selbstsperre nicht, es entsteht lediglich die Möglichkeit, ihre Aufhebung zu beantragen. Wer diesen Antrag nicht stellt, bleibt gesperrt, unbegrenzt. Eine Mindestdauer läuft nicht ab, sie entriegelt eine Tür, und wer davorsteht und wartet, wartet vergeblich.

Drittens: Die übrigen Fristen stammen aus Bedingungen, nicht aus dem Gesetz, und verhalten sich genau umgekehrt. Dort läuft etwas ab, ohne dass man etwas tun müsste, und zwar zum eigenen Nachteil: Eine Bonusfrist verstreicht, und das Angebot ist weg. Der Unterschied lässt sich ohne juristische Kenntnisse prüfen. Sind die Angaben bei zwei eingetragenen Anbietern gleich, stammen sie aus dem Gesetz. Weichen sie ab, stammen sie aus dem Bedingungstext.

Damit ist auch die Ausgangsfrage beantwortet, wenngleich anders, als sie gestellt war. Es gibt keine freien neunzig Tage, nach denen ein Zustand von selbst zurückkehrt. Es gibt eine Mindestdauer von drei Monaten, nach deren Ablauf eine Entscheidung möglich wird, und es gibt daneben mehrere Fristen aus Bedingungswerken, die mit ihr nichts zu tun haben. Wer beim nächsten Mal zuerst nach der Bezugsgröße fragt und erst danach nach der Zahl, kommt in wenigen Sekunden zu einer Antwort, die trägt.

Inhalt erstellt vom Team «Casino-ohneverifizierung.com»

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